Bayern/Deutschland – Erwachsene Menschen mit Behinderung, die bei ihren Angehörigen leben, bekommen jetzt Leistungen der Grundsicherung im Umfang des vollen Regelsatzes der Regelbedarfsstufe 1, das heißt derzeit 399,- Euro monatlich. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Leistungsträger im März angewiesen, eine abweichende Regelsatzfestsetzung vorzunehmen, was zur Folge hat, dass die betroffenen Menschen mit Behinderungen nicht mehr Leistungen nach Regelbedarfsstufe 3 (derzeit 320,- Euro pro Monat), sondern nach Regelbedarfsstufe 1 erhalten. Landtagsabgeordneter Jürgen Baumgärtner begrüßt es sehr, dass mit der Änderung eine Ungleichbehandlung mit gleichaltrigen Menschen, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen, abgeschafft und eine langjährige Forderung der CSU umgesetzt wurde.