Die CSU-Fraktion weist Forderungen nach einer gesetzlichen Begrenzung der Amtszeit des Bayerischen Ministerpräsidenten entschieden zurück. Eine solche Regelung wäre ein Sonderweg ohne Vorbild in Deutschland, verfassungsrechtlich hoch problematisch und ein massiver Eingriff in die freie Entscheidung von Wählerinnen, Wählern und Parlament. Nicht starre Fristen, sondern allein die Bürgerinnen und Bürger entscheiden, wer regiert.
Klaus Holetschek, Vorsitzender der CSU-Landtagsfraktion:
„Erst die ÖDP, jetzt die AfD: Das zeigt, dass es beim Thema Amtszeitbegrenzung offenkundig nicht um eine Verbesserung der Verfassung geht, sondern um parteipolitische Propaganda. Der Gesetzentwurf ist nichts weiter als ein taktisches Manöver, um von der aktuellen Aufmerksamkeit für dieses Thema zu profitieren. Ein entsprechender Vorstoß hat in der Vergangenheit nicht einmal die notwendige Zweidrittelmehrheit für eine Verfassungsänderung erreicht. Hier geht es nicht um Demokratie, sondern darum, einen erfolgreichen Ministerpräsidenten aus dem Amt zu drängen.“
Michael Hofmann, Parlamentarischer Geschäftsführer der CSU-Fraktion:
„Dass die AfD blanken Populismus bedient, ist nichts Neues. Keines der Themen, die die Menschen heute beschäftigen, wird durch diesen Gesetzentwurf verbessert. Es geht um Schlechtmacherei und die ÖDP muss sich fragen lassen, ob sie der Handlanger der AfD sein will. Die ÖDP sollte dieses Volksbegehren stoppen!“
Winfried Bausback, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:
„Eine Begrenzung der Amtszeit eines amtierenden Ministerpräsidenten noch vor der Landtagswahl 2028 ist verfassungsrechtlich bedenklich. Eine solche Regelung greift massiv in den Wahlkampf ein, nimmt eine Landtagswahl faktisch vorweg und wirft erhebliche Fragen nach Vertrauensschutz, demokratischer Legitimation und Wahlfreiheit auf. Hinzu kommt: In Deutschland gibt es weder auf Landes- noch auf Bundesebene auch nur einen einzigen Regierungschef mit Amtszeitbegrenzung. Aus gutem Grund haben die Wählerinnen und Wähler immer wieder die Möglichkeit, eine erfolgreiche Regierungsführung zu bestätigen.“
Petra Guttenberger, Vorsitzende des Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration:
„Die Wählerinnen und Wähler sind frei in ihrer Entscheidung, welche Parteien und Kandidaten sie wählen. Und der Landtag ist frei, einen Ministerpräsidenten wiederzuwählen. Genau dabei muss es bleiben. Nicht starre Fristen, sondern die Bürgerinnen und Bürger entscheiden, wer regiert. Das ist das ureigenste Prinzip der Demokratie.“
