Schulgeldfreiheit kommt mit dem Doppelhaushalt 2019/2020 – Bayern geht in Vorleistung zum Bund

26.03.2019 | Peter Fiedler
 Die Schulgeldfreiheit für die Heilmittelerbringer ist ein wichtiger Schritt, um den Gesundheitsbereich zu stärken.
Die Schulgeldfreiheit für die Heilmittelerbringer ist ein wichtiger Schritt, um den Gesundheitsbereich zu stärken.

Kronach/Lichtenfels - „Die Schulgeldfreiheit für Heilmittelerbringer kommt wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Wir bauen Hemmnisse wie etwa die hohen Ausbildungskosten ab und schaffen damit Anreize, um mehr junge Menschen für die Gesundheitsfachberufe zu begeistern. Die erforderlichen Mittel werden von uns im Doppelhaushalt 2019/2020 bereitgestellt. Das hilft auch der Gesundheitsversorgung in unserer Region“, sagt der CSU-Landtagsabgeordnete Jürgen Baumgärtner. Einen entsprechenden Änderungsantrag haben die Regierungsfraktionen jetzt im Landtag eingereicht. 

 

Die Gesprächsrunden mit den privaten Berufsfachschulen hätten gezeigt, dass bei den zusätzlichen freiwilligen Fördermitteln (Gesundheitsbonus) zur staatlichen Refinanzierung der Schulen nochmals nachgebessert werden muss, um eine Schulgelderhebung überflüssig zu machen. „Ich bin froh, dass wir nun eine Lösung gefunden haben, die für die Schüler und Schulen – und damit auch für die Patienten und letztlich uns alle – sehr gut ist“, betont der Landtagsabgeordnete.
 
„Um eine echte Schulgeldfreiheit zu ermöglichen, stellen wir 2019 zusätzlich 9,4 Millionen Euro und im Folgejahr weitere 9,6 Millionen Euro bereit“, rechnet Baumgärtner vor. Da entgegen ursprünglicher Erwartungen und aufgrund sinkender Flüchtlingszahlen mit deutlich weniger Mitteln für die Beschulung von Asylbewerberkindern zu rechnen ist, können Mittel aus diesem Bereich für den Gesundheitsbonus umgeschichtet werden.
 
Auf Betreiben der CSU wurde bereits im Koalitionsvertrag der Großen Koalition in Berlin die Abschaffung des Schulgeldes für die Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen vereinbart. „Für die Zeit bis zum Inkrafttreten entsprechender bundesrechtlicher Regelungen gehen wir in Bayern in Vorleistung, um Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten, Masseure, medizinische Bademeister, Podologen und andere Heilberufe zu unterstützen. Wir machen damit das Berufsfeld wieder attraktiver“ sagt Baumgärtner. Die neue Förderung kann rückwirkend zum Schulhalbjahr 2018/2019 ausbezahlt werden, sobald der neue Doppelhaushalt im Bayerischen Landtag verabschiedet wurde. Er rechnet damit Mitte Mai. Die Abwicklung findet direkt zwischen Schulen und dem Freistaat statt.