Ärztlichen Bereitschaftsdienst für Kinder und Jugendliche bayernweit einführen

29.10.2015 | Ina-Marlene Schnetzer
Kranke Kinder und Jugendliche sollen bayernweit auch während der Bereitschaftsdienstzeiten von Kinder- und Jugendärzten versorgt werden. Bildquelle: Q.pictures/pixelio.de
Kranke Kinder und Jugendliche sollen bayernweit auch während der Bereitschaftsdienstzeiten von Kinder- und Jugendärzten versorgt werden. Bildquelle: Q.pictures/pixelio.de

Bayern/Kronach/Lichtenfels – Sind die Arztpraxen geschlossen und Kinder erkranken, können sich die Eltern in den Regionen Bamberg, Bayreuth und Coburg an einen kinder- und jugendärztlichen Bereitschaftsdienst wenden. Ihre Kinder werden in Bereitschaftsdienstzeiten von einem Kinder- und Jugendarzt mit speziellem Fachwissen versorgt. In allen anderen oberfränkischen Regionen gibt es diesen fachärztlichen Bereitschaftsdienst nicht. Daher fordert Landtagsabgeordneter Jürgen Baumgärtner die bayernweite Einführung: „Durch die Etablierung eines kinder- und jugendärztlichen Bereitschaftsdienstes in ganz Bayern können wir unsere Kinder viel besser medizinisch versorgen. Dies bestätigen die positiven Erfahrungen aus den Regionen Bamberg, Bayreuth und Coburg“, ist er überzeugt.

Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB), die für die Sicherstellung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes zuständig ist, hält es allerdings aufgrund der unterschiedlichen strukturellen Rahmenbedingungen in Bayern nicht für möglich, dass bayernweit flächendeckend ein kinder- und jugendärztlicher Bereitschaftsdienst eingeführt werden kann. Dies hat sie in einem Bericht an das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) erklärt, den der Bayerische Landtag in einem Appell an die KVB auf Antrag von Landtagsabgeordneten Baumgärtner hin gefordert hat.

Die Einschätzung der KVB teilt Landtagsabgeordneter Baumgärtner nicht, denn sehr viele Patientinnen und Patienten, die in Regionen ohne kinder- und jugendärztlichen Bereitschaftsdienst durch den bayernweit bestehenden allgemeinen Bereitschaftsdienst behandelt werden, sind Kinder und Jugendliche. Deshalb würde der allgemeine ärztliche Bereitschaftsdienst durch den kinder- und jugendärztlichen Bereitschaftsdienst entlastet und die frei werdenden Kapazitäten könnten durch Ausgliederung der Kinder- und Jugendärzte für den kinder- und jugendärztlichen Bereitschaftsdienst eingesetzt werden. Hinzu kommt, dass die meisten Kinder- und Jugendärzte nach bisherigen Erfahrungen voraussichtlich bereit wären mehr Stunden im Bereitschaftsdienst zu übernehmen, wenn sie auch während des Bereitschaftsdienstes die Möglichkeit hätten entsprechend ihrer Fachqualifikation zu arbeiten. Außerdem hat sich in den Regionen mit kinder- und jugendärztlichem Bereitschaftsdienst gezeigt, dass eine sehr hohe Nachfrage besteht und die Eltern auch bereit sind weitere Fahrtstrecken zur nächste kinder- und jugendärztlichen Bereitschaftsdienstpraxis zurückzulegen.