Personalschlüssel für Kliniken privater Träger

10.07.2015 | Ina-Marlene Schnetzer
Eine bedarfsgerechte und qualitative medizinische Versorgung ist nur möglich, wenn in den Kliniken ausreichend Personal tätig ist.Bildquelle: JMG  / pixelio.de
Eine bedarfsgerechte und qualitative medizinische Versorgung ist nur möglich, wenn in den Kliniken ausreichend Personal tätig ist.Bildquelle: JMG / pixelio.de

Bayern – Für Krankenhäuser in privater Trägerschaft, die gemäß Bayerischem Krankenhausgesetz (BayKrG) zur bedarfsgerechten stationären Versorgung der Bevölkerung beitragen, soll ein Personalschlüssel festgelegt werden. Zudem soll gesetzlich vorgegeben werden, welcher prozentuale Anteil am durch den Klinikbetrieb erwirtschafteten Unternehmensgewinn regelmäßig innerhalb eines fünfjährigen Betriebszeitraums in die Klinik investiert werden muss. Das fordert Landtagsabgeordneter Jürgen Baumgärtner in einem Antrag.

Seit den 90er-Jahren entscheiden sich immer mehr Kommunen mit prekärer Haushaltslage, die Krankenhäuser vor Ort nicht weiter in kommunaler Trägerschaft zu betreiben, sondern an private Träger zu verkaufen. In den kommenden Jahren dürfte diese Entwicklung fortschreiten. Während öffentliche und freigemeinnützige Träger von Kliniken aber vorrangig das Ziel anstreben, mit dem Klinikbetrieb die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung zu sichern, wollen private Träger zumeist möglichst viel Gewinn erwirtschaften.

„Das Streben privater Träger nach Gewinnmaximierung darf nicht zu Lasten einer bedarfsgerechten und qualitativen medizinischen Versorgung in diesen Kliniken erfolgen“, verdeutlicht Baumgärtner, „Deswegen brauchen wir bindende gesetzliche Vorgaben für die Personalausstattung und die regelmäßig in die Klinik zu finanzierenden Geldmittel, damit der Freistaat Bayern seinen Auftrag, die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen sicherzustellen, auch in einer Kliniklandschaft mit zahlreichen Krankenhäusern in privater Trägerschaft weiterhin bestmöglich erfüllen kann.“