Volksbegehren Mietenstopp: Für CSU-Fraktion „erwartbar unzulässig“
Zur Entlastung des Mietmarktes setzt die Fraktion auf schnelleres und einfacheres Bauen. Nachdem der Bayerische Verfassungsgerichtshofs heute das Volksbegehren „#6 Jahre Mietenstopp“ für unzulässig erklärt hat – äußert sich hierzu für die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag der Münchner Abgeordnete Josef Schmid, der sowohl Mitglied des Bau- als auch des Rechtsausschusses ist: „Die SPD hat den Bürgerinnen und Bürgern vorgegaukelt, dass man das Problem der Mietpreissteigerung durch einen Mietenstopp landesrechtlich lösen kann. Das ist nicht seriös! Es war von vorneherein klar, dass das Volksbegehren nicht zulässig ist“, so Schmid.