Landesstudierendenrat: CSU-Fraktion unterstützt Gründung
Eine gesetzlich verankerte Vertretung der Studierenden auf Landesebene – dafür sorgt das bayerische Hochschulinnovationsgesetz mit dem Landestudierendenrat. 100 Delegierte Studierendenvertreter, die von allen 33 staatlichen Hochschulen und 13 nichtstaatlichen Hochschulen in Bayern entsandt werden, wählen drei Vertreter zu Sprechern des Landesstudierendenrates. Diese haben dann ein Informations-, Anhörungs- und Vorschlagsrecht zu allen Themen, die die Studierenden betreffen. Bislang wurden die Interessen der Studierenden von der „Landes-ASten-Konferenz“ (LAK) vertreten.